Beschluss der LAG Medien vom 17.11.2010.
Die Auswertung der Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen in ihrer bisherigen Auffassung bestätigt: Der vorliegende Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages offenbart auf allen Ebenen eklatante Mängel.
Die Alterseinstufung von Websites sind kein praktikables Mittel um einen funktionierenden Jugendschutz im Internet zu gewährleisten. Stattdessen sehen wir hier einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Die technische Realisierung der geplanten Filtersoftware für sämtliche Plattformen und auch mobile Endgeräte ist utopisch. Die geplante Sendezeiten-Beschränkung von Websites offenbart, dass Werkzeuge klassischer Medienpolitik auf ein völlig andersartiges Medium gestülpt werden sollen. Diese hilflosen Versuche sind zum Scheitern verurteilt und spätestens durch die fehlende Internationalisierung der Regelungen geraten diese zur absoluten Farce.
Der Vertragsentwurf schafft zudem eine hohe Rechtsunsicherheit und eine hohe Abmahngefahr für jeden im Internet aktiven Menschen, da juristische Präzision zugunsten von Symbolpolitik und Wunschtraumdenken geopfert wurde und sich Teile des Vertrages gegenseitig widersprechen oder auch in vielfacher Art und Weise interpretiert werden können.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Medien kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag allen Anforderungen nicht gerecht wird und deshalb nicht in Kraft treten darf. Der Landtagsfraktion wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf abzulehnen.
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